Nutzen und Wertigkeit unserer Tätigkeit für Sie bewerten wir anhand des hierfür erforderlichen Qualifizierungs- und Arbeitsaufwandes. Um ein
hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, erläutern wir vor jeder Auftragsannahme unseren Honoraranspruch.
Da wir unsere Tätigkeiten für Sie im Rahmen einer Vollzeiterfassung aufzeichnen, verfügen wir über solide Kalkulationsgrundlagen zur Bestimmung unserer Honorare.
So können Sie darauf vertrauen, dass wir unsere Leistungen sachgerecht und angemessen abrechnen und zu niedrige Preise in dem einen Segment nicht mit überhöhten Preisen in einem anderen Segment
kompensieren.
Als selbständige Buchhalterin bin ich an keine Gebührenordnung gebunden.
Meine Preise werden individuell vereinbart.
Die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung wird in folgendem Rahmen übernommen:
Sprechen Sie uns an und sparen Sie bis zu 78% der Buchhaltungskosten gegenüber der normalen Wertgebührtabelle für Steuerberater.
Zu Ihren individuellen Konditionen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch ausführlich.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot oder weitere Informationen an!