Das Sozialversicherungsrecht wird immer komplexer:
Sozialgerichtsrechtsprechung, neue Gesetze und diverse Rundschreiben erfordern die ständige Aktualisierung relevanten Fachwissens. Zusätzlich bereiten Minijobber, Studenten und Praktikanten in der täglichen Praxis häufig große Schwierigkeiten.
Es gibt also für ein Unternehmen viele gute Gründe die Lohn-und Gehaltsabrechnung, einem externen Dienstleister anzuvertrauen der Ihre Lohnbuchhaltung professionell und prüfungssicher abrechnet. So vermeiden Sie Nachberechnungen bei Betriebsprüfungen.
Sämtliche Tätigkeiten und Leistungen - im Zusammenhang mit der laufenden Lohnabrechnung - entsprechen dem Grundsatz des Steuerberatungsgesetzes § 6 Nummer 4 in der jeweils gültigen und angewandten Fassung.
Dies bedeutet, "... das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind ..." werden vollumfänglich und uneingeschränkt eingehalten.
Unsere Leistungen im Bereich Lohnbuchhaltung umfassen:
Die Erfassung und Pflege von Mitarbeiterstammdaten; Einspielung der Daten aus Ihrer Zeiterfassung; Fristgerechtes Erstellen der Abrechnung inkl. Bearbeiten von Sonderfällen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutzgelder, Abfindungen etc,); Übergabe der Daten an die Hauptbuchhaltung gem. ihrem Abschlussterminplan; Die Einstellung und Übermittlung der Zahldateien an Ihre Hausbank; Versand der fertig kuvertierten Lohnabrechnungen; Erstellung und fristgerechte Übermittlung der Sozialversicherungsmeldungen und der Lohnsteueranmeldung an das zuständige Finanzamt; Auf Wunsch versenden wir Infobriefe an die Mitarbeiter über die für sie relevanten Neuerungen;
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