Die Regelungen bei den Reisekostenabrechnungen sind kompliziert und ändern sich ständig. Und nur bei ordnungsgemäßem Nachweis können die entstandenen Aufwendungen für Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und sonstige Reisekosten steuermindernd beansprucht werden.
Aus Anlass einer Dienstreise sind die verschiedensten Nebenkosten denkbar: Hotelgarage, berufliche Telefongespräche oder Telefaxübermittlungen, Parkgebühren, Maut, Flugticket und Kosten des Fährtransportes. Ebenso damit zusammenhängende Umbuchungs- oder Stornierungskosten. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit dieser Kosten ist der belegmäßige Nachweis. Gebühren für Gepäckaufbewahrung, Parkuhren, Trinkgelder und ähnliches können durch Eigenbelege glaubhaft gemacht werden.
Nutzen Sie den Service Reisekostenabrechnung, sparen Sie durch uns immense Kosten ein und konzentrieren Sie sich wieder voll und ganz auf Ihre Kernkompetenz. Sensible Daten sind bei Greenlight Accounting Services in vertrauenswürdigen Händen.
Die Vorteile des Greenlight Accounting Services Reisekostenabrechnung im Überblick:
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